Besteuerung von Aktien

Allgemein

Anders als bei ausschüttenden oder thesaurierenden Fonds haben Einzelaktien keinen Freibetrag von der Abgeltungssteuer. Ist der persönliche Freibetrag hier aufgebraucht, wird die gesamte Dividende voll versteuert. Dies trifft auch bei der Versteuerung von Kursgewinnen und Zinszahlungen zu. Es gibt also keinen steuerlichen Vorteil bei der Besteuerung von Einzelaktien mit Ausnahme des Freibetrags. Warum also kaufen?

Gründe

Gründe für ein Investment sollten niemals alleine von der steuerlichen Perspektive aus betrachtet werden. Es muss einen gewissen Sinn hinter einem Investment geben. Der Sinn kann die historische Entwicklung des Investments sein, aber viel besser die zukünftigen Entwicklungen. Das sollte aber jeder besser selbst wissen.

Ein weiterer Grund für das Investment in Einzelaktien ist die nicht vorhandene Managementgebühr von 0,02 %, falls es sie überhaupt gibt, der jährlichen Performance. Wie gesagt, sehr günstig. Und man hat die Gewissheit, alle Werte in seinem Depot oder Portfolio selbst ausgesucht zu haben – aber das ist eher was für Profis. Es spielt auch eine Rolle, ob sich das Unternehmen, an dem Sie sich beteiligen, im In- oder Ausland liegt. Hier greift das Thema Quellensteuer.

Landesgrenze und Quellensteuer

Die Quellensteuer wird erhoben, wenn Erträge Landesgrenzen passieren. Die Erträge werden einfach an der Quelle abgezogen – darum heißt sie auch Quellensteuer. Ein praktisches Beispiel ist der Kauf von Wertpapieren in den USA und der Bezug einer Quartalsdividende. Dabei wird nicht ganz zimperlich mich ausländischen Investoren umgegangen. Ganze 30 % Quellensteuer wird auf Dividenden erhoben. Hat Ihre depotführende Bank aber den Status eines Qualified Intermediary ist es halb so wild. Dann behalten die USA 15 % Steuer und die übrigen 15 % werden auf die deutsche Steuerschuld angerechnet. Das passiert im Modus Autopilot, solange Ihre Bank halt diesen gewissen Status hat. Den finden Sie auf der Website Ihrer Bank.

Sonderfall Schweiz

In der Schweiz geht es weniger automatisch zu. Hier werden neben den 35 % Quellensteuer lediglich 15 % auf die Steuerschuld angerechnet. Die übrigen 20 % muss man sich mühselig von der Schweiz über ein Formular zurückholen. Dies ist null Komma null automatisierbar und verspricht Qualen. Norwegen rückt übrigens mit 25 % Quellensteuer ähnlich ins Gemüt. Diese bekommt man über die so genannte shielding deduction wieder – angeblich. Entspannt geht es für deutsche Anleger mit den Niederlanden, Großbritannien und den erwähnten USA zu.

Ein kleiner Trick bei ausländischer Dividende existiert aber: Man kann einen Antrag auf Doppelbesteuerungsvollmacht (DBA-Vollmacht, gilt auch für Fonds) bei seiner depotführenden Bank stellen. Mit Kosten übernimmt diese sämtlichen Aufwand beim Zurückfordern der ausländischen Dividende. Die Rückführungskosten haben es aber in sich und variieren stark von Bank zu Bank. Nur etwas für große Beträge.

Stressfrei

Stressfrei geht es also nach eigenen Erfahrungen mit der Dividende unter dem Stichwort „anrechenbare Quellensteuer“ in folgenden Ländern zu (innerhalb und außerhalb Europas):

– USA

– Großbritannien (vor dem Brexit)

– Niederlande

Gerüchten zufolge geht es einfach in diesen Ländern zu:

– Japan

– Luxemburg

Inländische Erträge in Deutschland

Im Inland kann man sich den Aufwand mit der Quellensteuer sparen. Allerdings gibt es auch steuerfreie Dividenden durch Gesellschaften, die bei der Auszahlung von Dividenden ein Einlagenkonto nach § 27 KStG benutzen. Die Dividenden unterliegen dann nicht der Kapitalertragssteuer und es gibt brutto wie netto. Einen Haken hat die Sache allerdings schon: Beim Verkauf der Aktien wird die nicht gezahlte Kapitalertragssteuer auf die Dividendenerträge fällig. Zusätzlich zur Kapitalertragssteuer auf die Kursgewinne. – Vorausgesetzt, es gab Kursgewinne. Wenn die Wertpapiere im Verlust verkauft worden sind, gibt es die Möglichkeit, diese steuerlich geltend zu machen.

Verluste

Hier fällt logischerweise keine Abgeltung auf im Verlust veräußerte Wertpapiere an. Das gleiche gilt auch für Fonds. Der Börsenfachmann sagt dazu, der Verlust wurde realisiert. Die Verrechnung mit realisierten Kursgewinnen in einem Kalenderjahr ist hierbei möglich. Diese Aktiengeschäfte sollten dann aber im selben Depot passiert sein. Man kann diese leider nicht auf Dividenden und Zinszahlungen verrechnen. Nur bei Fonds ist eine Verrechnung möglich. Hier wirkt – wie sollte es anders sein – die Abgeltungssteuer.

Um die Ansprüche gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen, muss allerspätestens am 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragt werden und die Anlage KAP der Einkommenssteuererklärung entsprechend ausgefüllt sein (Steuerberater oder vlh.de). Bei Ehegatten gilt, dass diese einen Freistellungsauftrag „über null Euro“ erteilen. Die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer wird dann augenblicklich gezahlt und die Verluste mit den Gewinnen gegengerechnet. Prämisse ist, dass die Aktiendepots der Ehegatten bei derselben Bank liegen.

Einzelaktien

Ein weiterer interessanter steuerlicher Aspekt für die Beschaffung von Einzelaktien ist die Nutzung von speziellen Programmen der Firmen für ihre Investoren. Diese findet man unter den Investor-Relations des jeweiligen Unternehmens, für das man sich interessiert. Eine sehr schöne Möglichkeit des Steuersparens ist es, Gratisaktien zu bekommen. Sie sind steuerfrei und treten bei einer Kapitalerhöhung einer Gesellschaft auf. Sollten Sie solche Aktien besitzen, sinkt der Kurs, aber die Anzahl der Aktien steigt in der Regel.

Es gibt aber auch noch Bonus-Aktien, so genannte Stockdividenden, die im Rahmen einer Dividendenzahlung von Großkonzernen ausgegeben werden. Steuerlich werden diese wie Sachausschüttungen behandelt und es ist Abgeltungssteuer zu zahlen. Die würde man aber auch bei einer Barausschüttung zahlen. Zu beachten ist, dass relativ auf 10 Jahre gesehen die Reinvestition von Dividenden rund 50 % der Performance ausmachen, Bezug nehmend auf den Gesamtmarkt. Sie sparen sich immerhin die Transaktionskosten für den Kauf.

Stock Dividende

Eine wichtige Rolle bei einer Stockdividende spielt das Bezugsverhältnis der Aktien. Sollte die Anzahl der Aktien im Depot unter diesem liegen, gibt es keine Bonus-Aktie. Informieren Sie sich also besser vorher, was Sie sich ins Depot legen und vor allem: wie viel. Die übrige Dividende, die nicht zum Bezug von Bonusaktien ausreichte, wird Ihnen versteuert ausgeschüttet. – Vorausgesetzt, der Freibetrag ist aufgebraucht.

Es gibt einige wenige Firmen, die das in Europa machen. In den USA gibt es für die Reinvestitionen Service-Gesellschaften wie Computashares1, welche die Dividenden für den Aktionär einsammeln und für 5 % Gebühr erneut anlegen, bevor sie versteuert werden. Hierzulande bekommen Sie ein Angebot von der Gesellschaft, ob Sie die Dividende in Aktien umwandeln wollen, über die Bank. Da es sich hier um einen geldwerten Vorteil handelt, wird dieser zwar besteuert, aber nicht so hoch wie die gesamte Bar-Dividende. Dafür kostet dieser Akt nichts. Und wenn, dann weist die Gesellschaft die Gebühren aus. Der Clou an der Sache ist, dass die reinvestierten Dividenden dann automatisch die Ausschüttung von ‚mehr Aktien‘ erlauben. Es gibt dann also neben dem Zinseszinseffekt über Kursgewinne noch den der Dividenden (Erhöhungen im Idealfall jedes Jahr) und die reinvestierten Dividenden. Also ein Zinseszins-Plus-Effekt. An einer höheren Dividenden-Zahlung kann der Aktionär teilnehmen, wenn das Unternehmen ihm über die Bank ein Angebot über die Umwandlung von Namensaktien macht. Der Aktionär muss dann die Aktien meist 2 bis 4 Jahre halten und bekommt mehr Dividende. Allerdings ist dies mit Kosten im 3-stelligen Bereich verbunden. Absetzbar sind diese Kosten nicht. In jedem Fall bekommt man über die Bank ein entsprechendes Angebot und muss dieses lediglich unterschreiben.

Gelistete Unternehmen

An der Börse sind auch Unternehmen gelistet, die sich wie Fonds verhalten. Sie kaufen und halten Anteile an anderen Unternehmen, kassieren die Dividendenzahlungen und reinvestieren diese in andere Unternehmen. Im Prinzip verhalten sich diese Firmen wie ein Fonds. Man nennt sie auch Beteiligungsgesellschaften und manche schütten ihre Erträge auch aus. Diese ‚Firmen-Fonds‘ sind relativ steuergünstig, da keine Vorabsteuer anfällt und – sofern vorhanden – die Dividende normal besteuert wird. Dafür fallen die Steuervorteile nach Teilfreistellung aus. Was bleibt, sind aber die günstigen Gebühren und man hat einen attraktiven ‚Fonds‘ in günstiger Verpackung.

So lange es die Abgeltungssteuer gibt und die Besteuerung von Kapitalerträgen nicht an den persönlichen Steuersatz gebunden ist – auch eine Erhöhung der Kapitalertragssteuer ist möglich –, kann sich das Investment in Aktien und Fonds lohnen. Immobilien genießen hier mehr steuerliche Freiheiten, da es dem deutschen Staat wichtig ist, für seine Bürger Wohnraum zu schaffen. Das steht außer Frage. Nur zu einer anhaltenden Niedrigzinsphase lohnt es sich nicht wirklich, denn die guten Deals sind schon weg! Aktien und Fonds haben noch einen weiteren unschätzbaren Vorteil: Man kann sie schneller wieder in Geld umwandeln und auch das Land verlassen. Außerdem greift bei Immobilien wieder der persönliche Steuersatz. Was das ist und wie dieser sich auswirkt, wird im nächsten Kapitel erklärt. Hier noch einmal die wesentlichen Vor- und Nachteile beim Engagement in Einzelaktien mit steuerlicher Perspektive:

Vor- und Nachteile

Vorteile:

– Partizipation an Angeboten der Unternehmen wie Gratisaktien und Interim-Dividenden

– Angebote von den Gesellschaften werden über die Bank mitgeteilt (Autopilot).

– Die Auswahl der Unternehmen kann selbst übernommen werden.

– Die Bank übernimmt die meiste Arbeit für einen.

– Aktien haben keine Managementgebühren.

– Einfache Besteuerung nach der Abgeltungssteuer

– Aktien-‚Fonds‘ als Beteiligungsgesellschaften

– keine Vorabsteuer

Nachteile:

– keine Teilfreistellungen wie bei Fonds möglich

– mehr Recherchearbeit bei der Auswahl geeigneter Unternehmen

– Dividenden können nicht wie bei Fonds reinvestiert werden.

– unter 10 Aktien relativ sinnfrei, da Aktien mehr als Fonds im Wert schwanken

1 Ich unterhalte zum Zeitpunkt der Anfertigung dieser Zeilen keinerlei Geschäftsbeziehungen zu der Firma Computashares.

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